AGB

AGB von Miracle Music and Entertainment GmbH

1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen bzw. Aufträge über Agenturleistungen, welche zwischen der Miracle Music and Entertainment GmbH (nachfolgend „Miracle “) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden. Sie gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Nicht Gegenstand dieser AGB sind die Geschäftsbeziehungen, die zwischen dem Kunden und dem vom Miracle für das vereinbarte Projekt vermittelten prominenten Speaker (nachfolgend „Speaker“) zustande kommen. Für diese ist ein gesonderter Vertrag zwischen dem Kunden und dem Speaker abzuschließen.
1.3. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen bzw. jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Geschäfte, ohne dass in jedem Einzelfall auf sie verwiesen wird.
1.4. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Miracle ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Beweis des Inhalts einer Individualvereinbarung ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag oder unsere schriftliche Bestätigung Voraussetzung.
1.6. Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber Miracle abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

2. Zustandekommen von Verträgen, Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1. Angebote von Miracle sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2. Der Kunde kann an Miracle per E-Mail, Fax, Post oder mündlich eine Angebotsanfrage (nachfolgend „Angebotsanfrage“) stellen. Die Angebotsanfrage des Kunden ist kein Angebot. Miracle unterbreitet dem Kunden sodann per E-Mail, Fax, Post oder mündlich ein Angebot (nachfolgend „Angebot“). Der Kunde kann das Angebot per E-Mail, Fax, Post oder mündlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen
2.4. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile und/oder des Leistungsumfangs bedarf der Schriftform.
2.5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Miracle, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegenüber Miracle resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von Miracle im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.
3.2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei Miracle.
3.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies sind insbesondere Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen.
3.4. Miracle darf den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren, soweit die werbliche Verwendung nicht durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Miracle und dem Kunden ausgeschlossen wird.
3.5. Die Arbeiten von Miracle dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
3.6. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von Miracle.
3.7. Über den Umfang der Nutzung steht Miracle ein Auskunftsanspruch zu.
3.8. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Miracle angefertigt werden, verbleiben bei Miracle. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Miracle schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
3.9 Zur Einholung der erforderlichen Nutzungsrechte an urheberrechtlichen Leistungen des Speakers, die dieser gegenüber dem Kunden erbringt, ist der Kunde verpflichtet. Miracle übernimmt keine Verantwortung dafür, ob und inwieweit der Speaker dem Kunden Nutzungsrechte an ggf im Rahmen seiner Leistungen für den Kunden entstehenden Urheberrechten überträgt.

4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung.
Die vereinbarten monatlichen Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, ohne dass es auf die Realisierung des Projektes, für das die Leistungen erbracht werden, ankommt.
Die Success Fee ist, soweit nicht vertraglich anders geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Auch für die Fälligkeit der Success Fee kommt es nicht auf eine Realisierung des Projektes an. Das Risiko der Projektrealisierung liegt allein beim Kunden.
Reisekosten werden separat abgerechnet. Miracle ist berechtigt, hierfür folgende Buchungen vorzunehmen: Hotels in der 4 Sterne-Kategorie, Zugreisen in der 1. Klasse mit 50 % Bahncard-Rabatt, Flugreisen in der Eco-Klasse innerhalb der EU und bei Langstreckenflügen in der Business-Class. Fahrtkosten werden mit 0,60EUR pro gefahrenen Kilometer berechnet.
4.2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Miracle behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.
4.4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.5. Miracle ist zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und Miracle dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennt (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens).
4.6. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Miracle anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Stornierung von Aufträgen
5.1. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde Miracle alle dadurch anfallenden Kosten und stellt Miracle von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.
5.2. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.

6. Zusatzleistungen
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

7. Geheimhaltungspflicht
Miracle und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. Miracle verpflichtet sich sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

8. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, Miracle die für die Leistungserbringung wesentlichen und benötigten Daten, Unterlagen, Produktinformationen und Vorlagen zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören auch Vorlagen für Verträge mit den Speakern. Alle Arbeitsunterlagen werden von Miracle sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
8.2. Soweit der Kunde Miracle Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.
8.3. Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Verträgen, die er an Miracle zur Verhandlung mit den vereinbarten Speakern weitergibt.
8.4. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Miracle kostenlos erbracht werden.

9. Keine Verantwortung für das Verhalten des Speakers
Miracle verpflichtet sich, für das jeweilige Projekt des Kunden nach gemeinsam mit dem Kunden festgelegten Kriterien einen geeigneten Speaker zu finden, der die Markenbotschaft des Projektes bestmöglich transportieren kann. Für das Verhalten des Speakers übernimmt Miracle keine Haftung. Sollte der Speaker zu vereinbarten Terminen mit dem Kunden nicht erscheinen, sich nicht ordnungsgemäß verhalten oder den Ruf des Kunden beschädigen, ist allein der Speaker verantwortlich.

10. Kontaktverbot
Der Kunde ist verplichtet, für den Zeitraum des Vertrages mit Miracle sowie drei Jahre nach Vertragsbeendigung, ohne vorherige Zustimmung seitens Miracle, keinen Kontakte zu Speakern, die durch Miracle für Projekte des Kunden angeworben werden, selbst, durch verbundene Unternehmen iSd § 15 AktG oder über Dritte herzustellen bzw herstellen zu lassen. Im Falle einer Zuwiderhandlung gegen dieses Kontaktverbot ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, deren Höhe sich nach der jeweils im Vertrag vereinbarten Success Fee für den Abschluss des Vertrages mit dem betreffenden Speaker richtet.

11. Gewährleistung und Haftung von Miracle
11.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Miracle erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Miarcle ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
11.2. Miracle haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Miracle haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
11.3. Auf Schadensersatz haftet Miracle– gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nicht als grobe Fahrlässigkeit sind Schäden einzustufen, die durch Computerausfälle oder Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.
11.4. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der regelmäßig das Doppelte des Rechnungsbetrages der betreffenden Leistung nicht überschreitet, maximal aber auf € 10.000,00.
11.5. Der Ausschluss und/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.6. Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 11.1. – 11.3. gelten nicht, soweit Miracle einen Mangel arglistig verschwiegen hat.
11.7. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von Miracle.
11.8. Soweit die Haftung von Miracle ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Miracle.

12. Veranstaltungen
12.1. Miracle tritt nicht als Veranstalter auf. Der Kunde übernimmt als Veranstalter die Verantwortung für sämtliche haftungsrechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann.
12.2. Der Kunde (Veranstalter) ist verpflichtet, alle Auflagen gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung -VstättVO-) vom 28. April 2004 einzuhalten.
12.3. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung für Personen – und Sachschäden, bezogen auf den Veranstaltungstag, abzuschließen oder eine entsprechende Police vorzulegen.

13. Verwertungsgesellschaften
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen.

14. Leistungen Dritter
14.1. Miracle ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden berechtigt, zu Ausführung aller Leistungen Dritte zu beauftragen. Von Miracle eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von Miracle.
14.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.

15. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
15.1. Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
15.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
15.3. Jede Kündigung bedarf der Textform.

16. Abtretung
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Miracle abtreten und nur, soweit die Interessen von Miracle hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

17. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbelegungsgesetz
Miracle ist zur Teilnahme an einem Streitbelegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) weder bereit noch verpflichtet. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG).

18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
18.1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen Miracle und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
18.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von Miracle zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. Miracle ist jedoch in allen Fällen berechtigt, ihre Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
18.3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.
18.4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
18.5. Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit.

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